AG-LUV-Richtlinie 100 + DIN/TS 67506 — Deutschlands Standard für mobile UV-C-Luftentkeimer

Source: AG-LUV e.V. Verbands-Primary (ag-luv.de) + DIN/TS 67506:2022 Norm-Cite (DIN Media) + BfS + UVSV Regulator-Anchor + Branchen-Fachpresse-Corroboration (cci Dialog / TGA-Fachplaner / Presse-Blog / Highlight / VDI / LICHT). 12 Sources, 3 Kategorien (Verband + Regulator + Industry-Press).

Schnellantwort

Mobile UV-C-Luftentkeimer wurden während der Pandemie zu einem Massenmarkt — ohne jegliche Normen, die regeln, wie man sie baut oder vergleicht. Die deutsche Branchenantwort kommt in zwei Stufen:

1. AG-LUV-Richtlinie 100 (Januar 2021, Branchenverband AG LUV e.V.) — freiwillige Mindestanforderungen für mobile UV-C-Sekundärluftgeräte: mindestens 99 % Inaktivierung von Bakterien UND Viren je Durchgang, plus Energieeffizienz, Geräusch, Ozonemission und Betriebssicherheit. Geräte, die die Anforderungen erfüllen, dürfen das UV-C-Siegel des Verbands tragen.

2. DIN/TS 67506 (veröffentlicht 2022, die Vornorm-Stufe vor der Vollnorm DIN 67506) — eine technische Spezifikation für dieselbe Geräteklasse, mit Mindestdosiswerten als physikalisch konkreter verbindlicher Anforderung: etwa 70 J/m² für >99 % Inaktivierung der meisten luftgetragenen Bakterien und Viren; laut DIN/TS 67506 genügen 25 J/m² für die Inaktivierung von Coronaviren. Hinzu kommt: photobiologische Sicherheit nach DIN EN 62471:2009-3 (Exempt Group — keine UV-Exposition in dem Raum, in dem das Gerät installiert ist).

Geltungsbereich: Beide Dokumente gelten ausschließlich für geschlossene, aktiv belüftete UV-C-Sekundärluftgeräte — also Geräte, die Luft durch ein Gehäuse ziehen, sie darin mit UV bestrahlen und an den Raum zurückgeben. Die direkte UV-C-Raumbestrahlung ("Upper-Room") ist NICHT abgedeckt und wird in separaten, künftigen DIN-Dokumenten behandelt.


1. Wer ist die AG LUV e.V.

Die Arbeitsgemeinschaft Luft-UV (AG LUV) wurde nach eigener Darstellung des Verbands zu Beginn der COVID-19-Pandemie gegründet — 2022 wurde sie in den eingetragenen Branchenverband AG LUV e.V. überführt. Die Gründungsunternehmen waren die drei deutschen UV-C-Hersteller Virobuster International GmbH (Windhagen), orca GmbH (Kürten) und BÄRO GmbH & Co. KG (Leichlingen) — alle drei mit jahrzehntelanger Erfahrung in der industriellen Entkeimung.

Der aktuelle Vorstand laut ag-luv.de:

  • Dr. Michael Calenberg — 1. Vorsitzender
  • J. Manuel von Möller — 2. Vorsitzender
  • Thomas Rous — Vorstandsmitglied
  • Norbert Gober — Verbandssprecher

Nach eigenen Angaben ist die AG LUV in den Normungsgremien von DIN, DKE, IEC, VDI, VDMA und ZVEI vertreten. Im für UV-C-Sekundärluftgeräte zuständigen DIN-Ausschuss, dem FNL 7, hält die AG LUV nach eigener Aussage mit vier Mitgliedern die stärkste Verbandsvertretung.


2. Was die Richtlinie 100 regelt — und was nicht

Richtlinie 100 (auch als "UVC 100" oder "UV-C 100" bezeichnet) wurde nach Angaben des Verbands im Januar 2021 veröffentlicht. Sie definiert Mindestanforderungen für mobile UV-C-Sekundärluftgeräte:

Aspekt Anforderung
Wirksamkeit gegen Bakterien ≥ 99 % Inaktivierung je Durchgang
Wirksamkeit gegen Viren ≥ 99 % Inaktivierung je Durchgang
Mindestdosis spezifiziert als Funktion von Wirksamkeit + Durchsatz
Energieeffizienz Mindestwerte (m³ behandelte Luft / Wh elektrische Eingangsleistung)
Betriebssicherheit keine UV-Exposition in der Installationsumgebung
Geräuschemission verpflichtende Messung + Mindestgrenzwerte
Ozonemission verpflichtende Messung + Mindestgrenzwerte
Prüfverfahren standardisiert, nachvollziehbar dokumentiert

Geräte, die die Anforderungen erfüllen, dürfen das UV-C-Siegel des Verbands tragen — als Vergleichsanker für Beschaffer (Schulen, Behörden, Gesundheitsämter, gewerbliche Nutzer).

Was die Richtlinie NICHT abdeckt:

  • Fest installierte UV-C-Geräte (HVAC-Kanalintegration usw.) — diese fallen unter andere Anwendungsklassen
  • Direkte Raumbestrahlung ("Upper-Room-UV-GI") — eine eigene Geräteklasse mit anderen Sicherheitsanforderungen
  • Medizinische Klassifizierung — wer Wirksamkeitsaussagen für bestimmte medizinprodukte-bezogene Anwendungen macht, muss zusätzlich MDR/IVDR und DIN EN 60601 berücksichtigen
  • Behördliche Zulassung als Medizinprodukt — die Richtlinie ist eine Branchen-Selbstverpflichtung und ersetzt keine staatliche Zertifizierung

3. DIN/TS 67506 (2022) — die Normstufe darüber

Die technische Spezifikation DIN/TS 67506:2022 überführte die Richtlinie 100 ab Februar 2022 in einen DIN-Vornorm-Status. Ihr Hauptfokus:

3.1 Geltungsbereich

"Geschlossene UV-C-Sekundärluftgeräte mit aktiver Belüftung, geeignet für den Einsatz in Räumen während der Belegung durch Personen." (zitiert aus Fachpresse-Auszügen der DIN/TS 67506:2022)

→ Dieselbe Geräteklasse wie die AG-LUV-Richtlinie 100, jedoch als DIN-Spezifikation mit höherem regulatorischem Stellenwert.

3.2 Dosisanforderungen

Aus der DIN/TS 67506 (laut Branchen-Fachpresse, vorrangig cci Dialog und ein Presse-Blog aus 2022):

  • ~70 J/m² UV-C-Dosis → > 99 % Inaktivierung der meisten luftgetragenen Bakterien und Viren
  • 25 J/m² UV-C-Dosis → ausreichend für Coronavirus-Inaktivierung

Diese Werte sind integrale Dosiswerte (in J/m² über die Verweilzeit des Aerosols in der UV-Kammer), keine punktuelle Bestrahlungsstärke.

3.3 Sicherheitsklassifizierung

Geräte müssen der photobiologischen Exempt Group nach DIN EN 62471:2009-3 entsprechen — d. h. keine messbare UV-Strahlung im Bereich 255–315 nm in der zugänglichen Installationsumgebung. Für den Einsatz in Räumen mit besonders schutzbedürftigen Personen (Kinder, Schwangere) wird ein noch strengerer "Null-Emissions"-Standard im Bereich 200–300 nm empfohlen.

3.4 Status der Vollnorm DIN 67506

Die DIN/TS 67506 ist eine technische Spezifikation — also eine vorläufige Normstufe. Die Vollnorm DIN 67506 befindet sich nach Angaben des Verbands in Vorbereitung (Stand Herbst 2025); nach den verfügbaren Quellen steht die endgültige Veröffentlichung noch aus. Bis dahin ist die DIN/TS 67506 die technisch maßgeblichste Referenz im DACH-Markt.


4. Wem die Richtlinie hilft

4.1 Endkunden (Schulen, Behörden, Gewerbe)

Beschaffungshilfe: Ein UV-C-Gerät mit AG-LUV-Siegel oder einer DIN/TS-67506-Konformitätserklärung des Herstellers liefert einen nachvollziehbaren Prüfstandard. Ohne diese Marker müssen Beschaffer selbst prüfen, ob die Werbeaussagen eines Herstellers mit den vorhandenen Prüfprotokollen in Einklang zu bringen sind.

4.2 Hersteller

Wer ein neues mobiles UV-C-Gerät auf den deutschen Markt bringt, hat mit der DIN/TS 67506 einen konkreten Anforderungskatalog statt eines regulatorischen Vakuums. Die Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern wird dadurch einheitlich messbar.

4.3 Gesundheitsämter und Politik

Die Richtlinie 100 wurde nach Angaben des Verbands zu einem Zeitpunkt (Januar 2021) veröffentlicht, als Gesundheitsämter Beschaffungsempfehlungen für Schulen aussprechen mussten — ohne jegliche bundesweiten Vorgaben. Heute lässt sich die DIN/TS 67506 als technische Referenz heranziehen.

4.4 Integratoren und Planer

Gebäudetechnik-Planer und HVAC-Integratoren erhalten mit der DIN/TS 67506 einen verbindlichen Anker für Anforderungsspezifikationen in Ausschreibungsunterlagen.


5. Praktische Vorbehalte

  • Die Richtlinie 100 ist eine Branchen-Selbstverpflichtung, kein Gesetz. Ein fehlendes Siegel macht ein Gerät nicht illegal — nur unverglichen. Verlangen Sie bei der Beschaffung dennoch die Prüfdaten.
  • Die DIN/TS 67506 deckt nur Sekundärluftgeräte ab. Wer ein Upper-Room-UV-GI-System oder ein integrales HVAC-System plant, kann die Spezifikation nicht eins zu eins anwenden. Weitere DIN-Dokumente sind in Vorbereitung; bis dahin bleibt die ingenieurtechnische Verantwortung beim Planer.
  • Eine Wirksamkeitsprüfung gegen einen oder zwei Prüforganismen ist nicht universell. Die Spezifikation setzt eine Mindestwirksamkeit gegen luftgetragene Bakterien und Viren, aber bestimmte Krankheitserreger (z. B. sporenbildende Arten wie Aspergillus spp.) erfordern erheblich höhere Dosen als 70 J/m². Diese Information ist aus dem Prüfprotokoll des Herstellers abzulesen, nicht aus der bloßen Existenz einer Norm abzuleiten.
  • Ein "UV-C-Siegel" ist keine "Medizinprodukte-Zulassung". Wer ein Gerät in einem medizinischen Kontext einsetzen will (Krankenhaus-Patientenzimmer, Behandlungsraum), benötigt zusätzlich MDR-Konformität — ein Branchensiegel ersetzt sie nicht.

6. Querverweise


7. Quellen und Vertrauensanker

Verband primär:

  • ag-luv.de (Branchenverband AG LUV e.V. — Primärquelle für die Richtlinie 100, Vorstandsbesetzungen, Mitgliedsstatus)

Regulatorisch (Goldstandard):

  • DIN/TS 67506:2022 (DIN Media) — die technische Spezifikation selbst
  • DIN.de Normenausschuss FNL 7 (Lichttechnik) — der zuständige Normenausschuss
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) — Status der UV-C-Desinfektion
  • UV-Schutz-Verordnung (UVSV) — der bundesgesetzliche Rahmen (gesetze-im-internet.de)

Branchen-Fachpresse (bestätigend):

  • cci Dialog GmbH — DIN/TS-67506-Wissensportal-Artikel
  • TGA-Fachplaner — Bericht zur AG-LUV-Richtlinie
  • Presse-Blog — DIN/TS-67506-Vergleichbarkeits-Pressemitteilung
  • Highlight (highlight-web.de) — DIN/TS-67506-Übersichtsartikel
  • VDI nachrichten — Anforderungen an mobile Luftreiniger
  • LICHT (lichtnet.de) — Klarheitsartikel zu mobilen UV-C-Geräten

Hersteller-Dokumentation:

  • BÄRO UV-C-Richtlinien-Seite (eines der drei Gründungsunternehmen)

Hinweis: Die konkreten Mindestwerte (70 J/m², 25 J/m², 99 %) sind aus der verfügbaren Branchen-Fachpresse zitiert; der Volltext der DIN/TS 67506 ist kostenpflichtig (DIN Media). Für kritische ingenieurtechnische Entscheidungen empfehlen wir, die Originalspezifikation direkt zu beziehen.

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